Politik - Schwerpunkte - "Mastkaninchen" und Verbandsklagerecht
Schwerpunkte 2010 / 2011
"Mastkaninchen" und Verbandsklagerecht
Das "Kuscheltier", das gequält und ermordet wird!
Seit vielen Jahren haben Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen auf das Problem der Intensiv-Massenhaltung von "Mastkaninchen" aufmerksam gemacht, ohne dass die Verantwortlichen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkamen, Abhilfe zu schaffen.
Laut Statistischem Bundesamt werden in der Bundesrepublik Deutschland rund 42.000 Tonnen Kaninchenfleisch pro Jahr konsumiert. Dies bedeutet, dass etwa 30 Millionen Mastkaninchen jährlich geschlachtet werden. Kaninchen erreichen innerhalb von nur drei bis vier Monaten durch spezielles Mastfutter ein Schlachtgewicht zwischen 1,3 bis 3,3 Kilogramm.
Rund 80 Prozent dieser Tiere werden in Deutschland gezüchtet, vor allem in Grossbetrieben mit Massenhaltung, die sich auf die Kaninchenmast spezialisiert haben. In Deutschland existieren zwischen 70 und 100 dieser Grossbetriebe, in denen tierquälerische Haltungsbedingungen vorzufinden sind, und die man mit den Legebatterien in der Hennenhaltung vergleichen kann. Bis zu 5.000 Tiere leben in diesen Anlagen auf engstem Raum zusammen. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es ca. 25 Betriebe dieser Art. Die übrigen Tiere werden von sonstigen Züchtern, teils in privater Hobbyzucht, teils in bäuerlichen Kleinbetrieben gehalten, die zum Teil in Kaninchenzuchtverbänden organisiert sind. Die Zahl solcher Privathalter wird auf 400.000 geschätzt.
Die meisten kommerziellen Kaninchenzuchtbetriebe orientieren sich an den unzureichenden Empfehlungen der "World Rabbit Science Association". Die empfohlene Käfiggrundfläche wird mit lediglich 0,2 bis 0,4 Quadratmetern - das entspricht einer Fläche eines DIN A4 Blattes - bei einer Käfighöhe von bis zu 40 Zentimetern als ausreichend angegeben.
Die engen, niedrigen Käfige sind mit Metall- oder Kunststoff-Rosten versehen. Einstreu fehlt vollkommen. Die Folgen sind eiternde Wunden oder Sickerblutungen (Pododermatitis ulcerosa) an den Läufen durch Aufliegen, weil die Gitterstäbe, auf denen die Kaninchen sitzen oder liegen zu scharfkantig sind. Drei bis sechs Mastkaninchen werden in einem Käfig gehalten, so dass jedem Tier maximal nur eine Fläche von 0,08 Quadratmetern zur Verfügung steht. Bei einer Käfighöhe von rund 40 Zentimetern ist ein Aufrichten zur vollen Größe unmöglich. Verkrümmungen der Wirbelsäule sind deshalb nicht selten. Bei der üblichen Besatzdichte können sich die Kaninchen in den engen Gitter-Boxen kaum bewegen. Die "tödliche Langeweile" führt zu einem enormen psychischen Stress für die hoch sensiblen Tiere. An den Gitterstäben blutig geknabberte Münder, offene Wunden durch Beißereien oder Prellungen und Schürfwunden durch ihren Bewegungsdrang, der zwangsläufig an den Gitterstäben endet, kommen neben Verhaltensstörungen, wie stereotype Bewegungsabläufe, Selbstverstümmelungen und sogar Kannibalismus, häufig vor.
Die geruchsempfindlichen und äußerst sauberen Tiere sind einem permanenten beißenden Fäkalgestank ausgesetzt. Das laute Geräusch, das von dem stereotypen Springen der Kaninchen in ihren Käfigen herrührt, ist eine zusätzliche Belastung für die lärmempfindlichen Tiere. Auch Knochenbrüche sind nicht selten, weil das Skelettwachstum mit der übermäßigen und unnatürlich schnellen Gewichtszunahme nicht mehr Schritt halten kann. Daneben treten Stoffwechselstörungen und Erkrankungen der Milchdrüsen auf.
Weit über 20 Prozent der Tiere sterben auf Grund der schlechten Haltungsbedingungen oder an Infektionskrankheiten bevor sie nach etwa 3 bis 4 Monaten das Schlachtgewicht erreicht haben. Unter optimalen Haltungsbedingungen überleben etwa 70 Prozent der Jungen eines Kaninchenwurfes; in der Massenhaltung überleben dagegen weniger als 40 Prozent. Bei keiner anderen "Nutztierart" ist die "Ausfallrate" so hoch, weil Kaninchen extrem empfindlich auf schlechte Haltungsbedingungen reagieren.
Da es keine bindenden gesetzlichen Vorschriften zur Haltung von Kaninchen gibt, dient als Grundlage für ihre Haltung und Zucht lediglich das Tierschutzgesetz, das hierfür absolut unzureichend ist. Darüber hinaus existiert in Deutschland und in der Europäischen Union keine Meldepflicht für Kaninchenhalter. Die Anzahl der Betriebe und der dort gehaltenen Tiere kann lediglich geschätzt werden. Außerdem fehlen gesetzliche Vorschriften zum Transport und zur Schlachtung.
Eine bundesweite und einheitliche Kaninchen-Haltungsverordnung, die sich an den Vorgaben der Experten orientiert, steht trotz permanenter Proteste aus der Tierschutz- und Tierrecht-Bewegung bis heute noch aus.
Wir werden diese Missstände im Jahr 2009 verstärkt publik machen und die Schuldigen beim Namen nennen: unsere tierfeindliche Regierung, die nicht zum handeln bereit ist! Wir fordern - wie für die "Lege-Hennen" - die übergangslose Abschaffung der Haltung in Käfigen. Wir werden uns in diesem Zusammenhang gleichzeitig für die längst überfällige Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für Tiere einsetzen, mit dem die tierquälerische "Mastkaninchen-Haltung" schon längst Vergangenheit wäre.
Es geht um Millionen "Mastkaninchen" - wir engagieren uns!
Schwerpunkte
Foto 1: Stefan B. Eck / Foto 2: Deutsches Tierschutzbüro














