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Partei - Parteistruktur - Bundesschiedsgericht

Bundesschiedsgericht

Bei uns gilt immer: "In dubio pro reo!"

 



Unser Bundesschiedsgericht ist ein Schiedsgericht im Sinne des Parteiengesetzes. Es nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die ihm durch das Parteiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnungen der Partei und ihrer Gebietsverbände übertragen wurden.

Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes werden bei einem Bundesparteitag in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen keine Ämter in Gebietsvorständen bekleiden oder in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei oder einem Gebietsvorstandsmitglied stehen oder mit Letztgenanntem verwandt sein. Sie sind unabhängig und nicht an Weisungen des Bundesvorstandes oder der Landesvorstände gebunden. Sie haben sich neutral zu verhalten und dürfen keinerlei Aktivitäten entwickeln, welche geeignet sind, die Mitglieder zu beeinflussen.

Laut Partei-Satzung setzt sich das Bundesschiedsgericht aus einer/einem Vorsitzenden, einer/einem Stellvertreter/in und bis zu fünf Beisitzer/innen zusammen.

Am 15. Oktober 2011 wurde auf dem Bundesparteitag der Vorsitzende des Bundesschiedsgerichts gewählt. Da noch kein/e Stellvertreter/in und kein/e Beisitzer/in gewählt wurden, ist derzeit das Bundesschiedsgericht noch nicht vollständig und somit nicht funktionsfähig.


Vorsitzender
Norbert May
In der Waid 5
79312 Emmendingen
(Landesverband Baden Württemberg)

Telefon: 0 76 41 - 95 81 69

Unser Motto: Einigkeit macht stark!


Parteistruktur

Grafik: Stefan B. Eck


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