Politik - Grundsatzprogramm - Tierschutz- und Tierrechtspolitik
Tierschutz- und Tierrechtspolitik
Fazit: Jeder trägt durch sein Ernährungsverhalten gewissermaßen Mitverantwortung für den Zustand der Erde. Darüber aufzuklären erscheint wichtig und notwendig. Nur ein grundlegender Bewusstseinswandel schafft Veränderungen – die natürlich nicht von heute auf morgen zu erreichen sind. Es kann sich also zunächst nur darum handeln, schrittweise voranzugehen.
Auf die Tiere bezogen bedeutet dies: Jede Intensiv- und Massentierhaltung von Säuge- bzw. Wirbeltieren mit Anbindehaltung und lebenslangem Einpferchen auf kleinstem Raum ist sofort und ausnahmslos zu verbieten. Die bisher vorgesehene Übergangsfrist für die Käfighaltung von Hennen bis zum Jahr 2012 ist ein Tribut an die Wirtschaft auf Kosten der Tiere und kann so nicht hingenommen werden. Die Abschaffung von Hühnerbatterien und ähnlichen Anlagen zur Haltung von Puten, Enten, Gänsen, Kaninchen, Straußen usw. ist längst überfällig.
Für das Wohlbefinden der Tiere sind artgerechte Ernährung (kein Kadavermehl!), angemessene Bewegungsmöglichkeiten (täglich frische Luft, Weidegang) sowie Einstreu an den Schlafplätzen die wichtigsten Voraussetzungen.
Die unausweichliche Gewaltanwendung beim Tötungsvorgang muss " soweit überhaupt möglich " stressarm erfolgen. Geschieht die Prozedur nicht vor Ort, so sollte die Transportzeit zum nächstgelegenen Schlachthof maximal zwei Stunden nicht überschreiten, wobei unterwegs Belüftung und ausreichend Platz zu gewährleisten sind (notfalls Einsatz von Schlachtmobilen). Zeitlich darüber hinausgehende Transporte und alle Exporte lebender Schlachttiere müssen umgehend verboten werden. Die widersinnigen Subventionen aller Schlachttiertransporte (unsere Steuergelder!) sind sofort einzustellen. Lebendtiertransporte zu weit entfernten Schlachthöfen sind ausnahmslos durch Fleischtransporte zu ersetzen. Die sofortige Umsetzung dieser Forderungen ist eines unserer wichtigsten Anliegen.
Ist das Schlachten an sich schon schlimm genug, so potenziert sich für die Tiere das Ausmaß des Schreckens und der Qualen noch durch das Schlachten im Akkord, bei dem sie nicht selten unbetäubt in den Tötungsvorgang hineingeraten. Unter allen Umständen ist dergleichen zu verhindern, und zwar durch verstärkte Kontrollen seitens der zuständigen Veterinäre und den ständigen Einsatz von Videokameras. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Betäubungspflicht sind zu bestrafen!
Ein Sonderproblem stellt das Schächten – das vorsätzliche betäubungslose Schlachten - dar. Mit allem Nachdruck lehnen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2002 ab, das den moslemischen Mitbürgern (wie zuvor bereits den jüdischen) rechtswidrige Ausnahmeregelungen zum Zweck des betäubungslosen Schlachtens einräumt. Grausamkeiten, sei es bei Mensch oder Tier, können unter keinen Umständen hingenommen werden, schon gar nicht mit dem Hinweis auf eine Religion oder Tradition. Wir sehen mit diesem Urteil das Recht der Tiere auf Schutz vor unerträglichen Schmerzen sowie das Recht der mitgeschöpflich empfindenden Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit in gröbster Weise verletzt. Dieses Urteil muss wieder aufgehoben werden, sobald der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist.
1.4 Jagd
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei - sieht im Töten wild lebender Tiere grundsätzlich keine geeignete Verfahrensweise, um ökologische Stabilität herzustellen oder aufrechtzuerhalten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Jagd unsere Restnatur dauerhaft in ihrem Bestand schädigt. Sie zerstört Tiergemeinschaften, destabilisiert natürliche Gleichgewichte, neurotisiert wild lebende Tiere und zwingt sie in artuntypische Verhaltensweisen (z.B. Nachtaktivität durch hohen Jagddruck, unnatürliche Tierkonzentration an Futterstellen). Jagd führt zu enormem individuellen Stress und missachtet vorsätzlich die grundlegendsten Bedürfnisse der betroffenen Wildtiere. Dass darüber hinaus der Jagd nicht jene ökologische Bedeutung zukommt, die ihr von Jägerseite aus immer wieder zugesprochen wird, ist für jede einzelne Tierart anhand wissenschaftlicher Untersuchungen belegbar.
Wir setzen uns für die vollständige Abschaffung der Jagd und des Jagdtourismus ein. Die Situation in langfristig jagdfreien Gebieten zeigt, dass ein Jagdverbot nicht nur für Natur und Tierwelt positive Folgen hat, sondern es außerdem den Menschen erleichtert, ein positives Verhältnis zur Mitwelt zu gewinnen. Ziel ist es daher, aus ethischen Gründen einerseits, aus ökologischen Überlegungen andererseits die Jagd generell zu verbieten, das Bundesjagdgesetz mitsamt den Landesjagdgesetzen abzuschaffen und die aus diesen Bereichen kommenden Fragestellungen in die Natur- und Tierschutzgesetzgebung einzugliedern.
Für die Vergabe von Mitteln zur Entwicklungshilfe ist die uneingeschränkte Beachtung und Durchsetzung internationaler Tierschutzabkommen seitens der unterstützten Länder zu einer notwendigen Voraussetzung zu machen. Jegliche Förderung mit Hilfe von Geldern für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die die Unterstützung oder Etablierung der Trophäenjagd in einem bestimmten Land vorsehen, ist abzulehnen und zu streichen.
1.5 Sportangeln und Fischerei
Fische verfügen über eine grundsätzlich mit Säugetieren vergleichbare Schmerzempfindlichkeit, die überdies in der Mundhöhle besonders ausgeprägt ist.
Fische sind durch Fischerei und oftmals beim Sportangeln einem qualvollen Erstickungstod ausgesetzt. Hinzu kommt, dass von einer wie auch immer gearteten Erfordernis des Sportangelns nicht die Rede sein kann; vielmehr stört das Aussetzen oder Fördern besonders begehrter Fischarten das natürliche Gleichgewicht in Seen, Flüssen und Bächen nachhaltig. Für Angler nicht interessante Arten werden demgegenüber in vielen Fällen systematisch zurückgedrängt. Aus diesen Gründen lehnen wir das Sportangeln ab.
Solange noch Fische und andere im Wasser lebende Tiere gegessen werden, muss zumindest die systematische Vernichtung der Wale und Thunfische sowie die Treibnetzfischerei durch die Hochseeflotten national und international verboten werden. Die Weltmeere sind zu zwei Dritteln von den internationalen Hochseeflotten überfischt. Dadurch wird das ökologische Gleichgewicht gefährdet.
1.6 Pelze
Es ist in unserer modernen Gesellschaft nicht zu akzeptieren, dass Tiere zur Produktion von Bekleidung und sonstigen Waren gequält und getötet werden. Aus Sicht unserer Partei ist nicht nur das Verbot der "Produktion" von Pelzen und des Verkaufs, sondern auch des Imports überfällig. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob die betreffenden Pelze von in ihrem Bestand bedrohten Arten (d.h. unter Artenschutzabkommen fallende) stammen oder nicht. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob die Tiere wegen ihres Pelzes oder im Rahmen ohnehin fragwürdiger "Schädlings-Bekämpfungsmaßnahmen" getötet werden.
Das Züchten und Töten von Tieren zum Zweck der Pelzgewinnung ist ebenso wie die Verfolgung wild lebender "Pelztiere" wie Fuchs und Marder sofort und ohne Übergangszeit zu unterbinden. Wir setzen uns dafür ein, dass die augenblicklich noch in Pelzfarmen eingesperrten Tiere nach einer angemessenen Gewöhnungsphase unter fachkompetenter Aufsicht in die freie Natur entlassen werden. Bestehen hierfür (beispielsweise bei faunenfremden Arten wie Minks) ökologische Bedenken, so sollten die Tiere in einem geeigneten Territorium, nötigenfalls dem Ausland, ausgewildert werden. Pelztiere, die aufgrund der in der Pelztierzucht üblichen katastrophalen Haltungsbedingungen nicht mehr für eine Auswilderung in Frage kommen, müssen in geeigneten Gehegen bis zu ihrem natürlichen Tode gepflegt werden.
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