Politik - Europawahl 2009 - Wahlprogramm - Tierschutz in Europa
4. Für eine EU-Agrarpolitik mit mehr Tierschutz und Tierrechten
Es hat viele Fehlentwicklungen in der europäischen Landwirtschaft gegeben; diese haben zu "Krisen" und zu Problemen geführt. BSE, Vogelgrippe und andere Infektionskrankheiten, Hormone und Antibiotika im Tierfutter, Lungenentzündungen bei Schweinen, Euter-Erkrankungen bei Milchkühen u.v.m. sind durch die industrielle, tierquälerische Massentierhaltung erst entstanden. Für diese negative Entwicklung ist vor allem die Agrarpolitik der Europäischen Union verantwortlich!
Zur Regelung des Tierschutzes hat sich die EU lediglich darauf verständigt, dass im Großen und Ganzen das "Amsterdamer Protokoll zum Tierschutz" in der Europäischen Verfassung verankert werden soll. Die Formulierung dieses Artikels zeigt aber, dass die Tiere nicht um ihrer selbst willen geschützt werden sollen. Von Tierschutzrichtlinien, die eine tatsächliche Verbesserung für die betroffenen "Nutztiere" zur Folge hätten, ist man in Brüssel noch weit entfernt.
Wir treten für einen konsequenten Tierschutz ein, nicht zuletzt, weil konsequenter Tierschutz auch der beste Menschenschutz ist. Unsere Partei ist deshalb so außerordentlich wichtig, weil keine der etablierten Parteien bisher den Mut und die Einsicht gezeigt hat, alle heutigen Probleme in ihren ursächlichen Zusammenhängen zu verdeutlichen. Dies zu erkennen, aufzuzeigen und richtig anzugehen, ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben!
Unsere Forderungen:
Auf dem langen Weg zur Anerkennung der Rechte der Tiere gehört als erster Schritt ein konsequenter Tierschutz-Artikel in die Eu-Verfassung, damit in Zweifelsfällen zwischen einander entgegenstehenden Rechtsgütern abgewogen werden kann.
In Brüssel sowie in allen EU-Mitgliedsstaaten sind Ministerien für Tierschutz einzurichten, die weder direkt noch indirekt mit der Nutzung von Tieren befasst sein dürfen.
Wir fordern die Einführung eines EU-weiten Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände sowie die Einsetzung unabhängiger Tierschutzbeauftragter in jedem Mitgliedsstaat. Diese müssen glaubwürdige, engagierte und kompetente Anwälte der Tiere sein mit weitreichenden Kontroll- und Klagerechten, um ein höchstmögliches Maß an effektivem Tierschutz zu erreichen.














